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   OLG Hamm, 27.09.2005 - 2 UF 310/05   

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https://dejure.org/2005,16899
OLG Hamm, 27.09.2005 - 2 UF 310/05 (https://dejure.org/2005,16899)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.09.2005 - 2 UF 310/05 (https://dejure.org/2005,16899)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. September 2005 - 2 UF 310/05 (https://dejure.org/2005,16899)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BetrAVG § 16 Abs. 1; ; BetrAVG § ... 16 Abs. 3 Nr. 1; ; BetrAVG § 16 Abs. 3 Nr. 2; ; PK-Satzung § 57; ; VAG § 53 c; ; ZPO § 517; ; ZPO § 520; ; ZPO § 621 e Abs. 1; ; ZPO § 621 e Abs. 3; ; ZPO § 629 a Abs. 2; ; VAHRG § 10 a

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Behandlung einer Betriebsrente im Versorgungsausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.07.2004 - XII ZB 277/03

    Bewertung von Anwartschaften in der Zusatzversorgung des Bundes und der Länder

    Auszug aus OLG Hamm, 27.09.2005 - 2 UF 310/05
    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 07.07.2004 (FamRZ 2004, 1474 ff.) - auf die sich das erstinstanzliche Urteil beruft - betreffe lediglich Zusatzversorgungen im öffentlichen Dienst.

    Dies ergibt sich allerdings nicht unmittelbar aus der vom Familiengericht in Bezug genommenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 07.07.2004, FamRZ 2004, 1474 ff., denn diese Entscheidung betrifft öffentliche Zusatzversorgungskassen mit einer jährlichen Steigerung der Versorgungsbezüge um 1 % ab Leistungsbeginn.

    Ein im Leistungsstadium dynamisches Anrecht kann sich nämlich auch dann ergeben, wenn sich aufgrund von Überschusserträgen tatsächlich eine mit der Grundversorgung bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung vergleichbare Steigerung ergibt (BGH FamRZ 2004, 1474, 1475).

    Grundlage dieser Bewertung ist die Annahme, dass die Beamtenversorgung und die gesetzliche Rentenversicherung sowohl im Anwartschafts- als auch im Leistungsteil regelmäßig an die allgemeine Einkommensentwicklung angepasst werden, wovon jedoch zukünftig wegen der bestehenden "Finanznot" der Rentenversicherungsträger nicht mehr ohne weiteres ausgegangen werden kann (vgl. Bergner, Anmerkung zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7.7.2004 - XII ZB 277/03 -, FamRZ 2004, 1631).

    So steht für die Beamtenversorgung bereits fest, dass der Höchstversorgungssatz von 75 % auf 71, 75 % bis voraussichtlich 2010 absinken wird, während sich für die gesetzliche Rentenversicherung weder der Zeitraum der Übergangsphase noch das Abkürzungsniveau verlässlich feststellen lassen (vgl. BGH FamRZ 2004, 1474, 1476).

  • Drs-Bund, 01.12.2004 - BT-Drs 15/4498
    Auszug aus OLG Hamm, 27.09.2005 - 2 UF 310/05
    Im Gegenteil zeichnet sich ab, dass aufgrund der leeren Rentenkassen und dem statistisch prognostizierten überproportionalen Anstieg an Rentenempfängern gegenüber den Beitragszahlern mit einem nennenswerten Anstieg der laufenden gesetzlichen Renten nicht gerechnet werden kann (vgl. Gutachten des Sozialbeirats zum Rentenversicherungsbericht 2004, BT-Drucks. 15/4498, S. 79, 81, 85; Schlussbericht der Enquete-Kommission "Demographischer Wandel - Herausforderungen unserer älter werdenden Gesellschaft an dem Einzelnen und die Politik", BT-Drucks. 14/8800, S.161, 164).
  • OLG Köln, 19.07.2004 - 21 UF 27/04

    Errechnung betrieblicher Altersversorgungen nach den allgemeinen

    Auszug aus OLG Hamm, 27.09.2005 - 2 UF 310/05
    Für die Beurteilung der Vergleichbarkeit hält der Bundesgerichtshof in seiner ständigen Rechtsprechung (vgl. BGH FamRZ 2004, a. a. O.) - der sich der Senat anschließt - daran fest, dass eine Volldynamik dann in Betracht kommt, wenn der durchschnittliche Zuwachs der Renten im Leistungsstadium nicht mehr als 1 % hinter der Dynamik der gesetzlichen Renten und der beamtenrechtlichen Anrechte zurückbleibt (so auch: OLG Köln NJW-RR 2005, 229, 230; OLG Düsseldorf FamRZ 2005, 826, 827).
  • BGH, 25.09.1996 - XII ZB 227/94

    Bewertung von Versorgungsanwartschaften bei der Versorgungsanstalt der Deutschen

    Auszug aus OLG Hamm, 27.09.2005 - 2 UF 310/05
    Der sich daraus ergebende fehlende Rechtsanspruch der Versicherten auf Erhöhung der Versorgung rechtfertigt jedoch nicht die Annahme, dass diese im Leistungsstadium als statisch anzusehen ist (BGH FamRZ 1997, 164, 166; FamRZ 2005, 430, 431).
  • BayObLG, 16.11.2004 - 1Z BR 87/04

    Vaterschaftsanerkenntnis und Eintragung im Geburtenbuch bei zweifelhafter

    Auszug aus OLG Hamm, 27.09.2005 - 2 UF 310/05
    Für die Beurteilung der Vergleichbarkeit hält der Bundesgerichtshof in seiner ständigen Rechtsprechung (vgl. BGH FamRZ 2004, a. a. O.) - der sich der Senat anschließt - daran fest, dass eine Volldynamik dann in Betracht kommt, wenn der durchschnittliche Zuwachs der Renten im Leistungsstadium nicht mehr als 1 % hinter der Dynamik der gesetzlichen Renten und der beamtenrechtlichen Anrechte zurückbleibt (so auch: OLG Köln NJW-RR 2005, 229, 230; OLG Düsseldorf FamRZ 2005, 826, 827).
  • BGH, 01.12.2004 - XII ZB 45/01

    Bewertung von mittels Deckungskapital finanzierten Versorgungsanrechten

    Auszug aus OLG Hamm, 27.09.2005 - 2 UF 310/05
    Der sich daraus ergebende fehlende Rechtsanspruch der Versicherten auf Erhöhung der Versorgung rechtfertigt jedoch nicht die Annahme, dass diese im Leistungsstadium als statisch anzusehen ist (BGH FamRZ 1997, 164, 166; FamRZ 2005, 430, 431).
  • Drs-Bund, 28.03.2002 - BT-Drs 14/8800
    Auszug aus OLG Hamm, 27.09.2005 - 2 UF 310/05
    Im Gegenteil zeichnet sich ab, dass aufgrund der leeren Rentenkassen und dem statistisch prognostizierten überproportionalen Anstieg an Rentenempfängern gegenüber den Beitragszahlern mit einem nennenswerten Anstieg der laufenden gesetzlichen Renten nicht gerechnet werden kann (vgl. Gutachten des Sozialbeirats zum Rentenversicherungsbericht 2004, BT-Drucks. 15/4498, S. 79, 81, 85; Schlussbericht der Enquete-Kommission "Demographischer Wandel - Herausforderungen unserer älter werdenden Gesellschaft an dem Einzelnen und die Politik", BT-Drucks. 14/8800, S.161, 164).
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